Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 18.10.1999 |
Aktenzeichen: | GrS 2/98 |
Vorinstanz: |
FG Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.09.1996 |
Aktenzeichen: | 2 K 2772/95 |
Schlagzeile: |
Entgeltliche Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis keine steuerbegünstigte Veräußerung
Schlagworte: |
Anteilsveräußerung, Einzelpraxis, Steuerbegünstigung, Veräußerungsgewinn
Wichtig für: |
Freiberufler
Kurzkommentar: |
Die entgeltliche Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis ist nicht als steuerbegünstigte Veräußerung zu beurteilen.
Hinweis: Der Große Senat des BFH hat in seinem Beschluss auch dargelegt, dass die Anwendung der Steuervergünstigungsvorschriften der §§ 16 Abs. 1 oder 18 Abs. 3 EStG i.V.m. § 34 EStG auf die Veräußerung eines Bruchteils eines Mitunternehmeranteils steuersystematisch nicht begründbar sei. Er nahm jedoch aus Gründen der Rechtssicherheit davon Abstand, diese Rechtspraxis zu ändern.