Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.11.1999
Aktenzeichen: IV R 40/99

Schlagzeile:

Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer nicht auch für Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Schlagworte:

Gewerbesteuer, Tarifbegrenzung

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Nach § 32c EStG wird ab dem Veranlagungszeitraum 1994 der Einkommensteuertarif für gewerbliche Einkünfte auf 47 Prozent (in 1999 auf 45 Prozent, in 2000 auf 43 Prozent) begrenzt, soweit der Anteil der gewerbliche Einkünfte am zu versteuernden Einkommen einen Grenzbetrag übersteigt. Für die anderen von der Einkommensteuergesetz erfassten Einkunftsarten steigt demgegenüber die Progression bis zum Spitzensteuersatz.

Der BFH hat entschieden, dass die Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte (sogenannte Tarifspreizung) auf Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbständiger Arbeit nicht anzuwenden ist. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zu dieser Frage hält der BFH für unzulässig.

zur Suche nach Steuer-Urteilen