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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.10.1999
Aktenzeichen: VIII R 41/98

Schlagzeile:

Steuerliche Beurteilung von Zahlungen einer Personengesellschaft an Gesellschafter

Schlagworte:

Festpreis, Tätigkeitsvergütung

Wichtig für:

Personengesellschaften

Kurzkommentar:

Zahlt eine Personengesellschaft einem ihrer Gesellschafter einen Festpreis dafür, dass dieser auf dem gesellschaftseigenen Grundstück ein Gebäude schlüsselfertig errichtet, so stellt der Festpreis keine Tätigkeitsvergütung i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar; denn eine "Tätigkeit" des Gesellschafters ist nicht gegeben, wenn er zur Herbeiführung des der Gesellschaft geschuldeten Erfolgs nicht nur Arbeit zu leisten, sondern auch Waren (hier: das Gebäude) zu liefern hat, deren Wert nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist.

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