Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.10.1999 |
Aktenzeichen: | VIII R 41/98 |
Schlagzeile: |
Steuerliche Beurteilung von Zahlungen einer Personengesellschaft an Gesellschafter
Schlagworte: |
Festpreis, Tätigkeitsvergütung
Wichtig für: |
Personengesellschaften
Kurzkommentar: |
Zahlt eine Personengesellschaft einem ihrer Gesellschafter einen Festpreis dafür, dass dieser auf dem gesellschaftseigenen Grundstück ein Gebäude schlüsselfertig errichtet, so stellt der Festpreis keine Tätigkeitsvergütung i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar; denn eine "Tätigkeit" des Gesellschafters ist nicht gegeben, wenn er zur Herbeiführung des der Gesellschaft geschuldeten Erfolgs nicht nur Arbeit zu leisten, sondern auch Waren (hier: das Gebäude) zu liefern hat, deren Wert nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist.