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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.04.2000
Aktenzeichen: VI R 135/99

Schlagzeile:

Kindergeldanspruch bei Wechsel von der Ausbildung in den Beruf

Schlagworte:

Ausbildung, Kindergeld

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Ein Kindergeldanspruch besteht auch für den Monat, in dem das Kind von der Ausbildung in den Beruf wechselt.

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