Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.04.2000 |
Aktenzeichen: | VI R 135/99 |
Schlagzeile: |
Kindergeldanspruch bei Wechsel von der Ausbildung in den Beruf
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Ein Kindergeldanspruch besteht auch für den Monat, in dem das Kind von der Ausbildung in den Beruf wechselt.