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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.11.2000
Aktenzeichen: VI R 38/97

Schlagzeile:

Schulgeldzahlungen für eine fremdsprachliche Schule keine außergewöhnliche Belastung

Schlagworte:

Außergewöhnliche Belastung, Schulgeld, Werbungskosten

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Schulgeldzahlungen an eine fremdsprachige Schule im Inland sind auch dann nicht als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn sich die ausländischen Eltern aus beruflichen Gründen nur vorübergehend im Inland aufhalten.

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