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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.03.2000
Aktenzeichen: 2 K 1746/99

Schlagzeile:

Urteil des FG München zur Empfängerbenennung bei Provisionszahlungen ins Ausland

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Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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