Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.04.1999 |
Aktenzeichen: | 2 K 3257/96 |
Schlagzeile: |
++nicht vorhanden
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig. Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet ________. Die anhängigen Rechtsfragen lauten: Der Bundesfinanzhof hat die Revision mit Urteil vom ______ (Aktenzeichen _______) wie folgt entschieden: