Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.11.2000 |
Aktenzeichen: | VI R 165/99 |
Vorinstanz: |
FG Bremen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.09.1999 |
Aktenzeichen: | 499064K 1 |
Schlagzeile: |
Kein Kindergeld bei Schulbesuch im Ausland
Schlagworte: |
Auslandsaufenthalt, Kindergeld, Schule, Wohnsitz
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Schicken Eltern ihr Kind für neun Jahre zum Schulbesuch zu den Großeltern ins Ausland, verliert das Kind grundsätzlich seinen Wohnsitz im Inland. Besuchsweise Aufenthalte des Kindes in der elterlichen Wohnung führen auch dann nicht zur Beibehaltung des Wohnsitzes, wenn die Rückkehr des Kindes nach Deutschland nach Erreichen des Schulabschlusses beabsichtigt ist. Im Urteilsfall versagte der Bundesfinanzhof daher das Kindergeld.