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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.10.2000
Aktenzeichen: 13 K 4834/96

Schlagzeile:

Vorfälligkeitsschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Wohnung in A nicht als Vorkosten (§10 e Abs. 6 EStG) für eine selbstgenutzte Eigentumswohnung in B

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Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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