Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.10.2000 |
Aktenzeichen: | 13 K 237/98 |
Schlagzeile: |
Rechtsirrtümliche Nichtgeltendmachung von gezahlten Vorsteuern als Werbungskosten keine "offenbare Unrichtigkeit" (§ 129 AO)
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Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.