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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.10.2000
Aktenzeichen: 13 K 237/98

Schlagzeile:

Rechtsirrtümliche Nichtgeltendmachung von gezahlten Vorsteuern als Werbungskosten keine "offenbare Unrichtigkeit" (§ 129 AO)

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Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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