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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 18.01.2001
Aktenzeichen: 4 V 6735/00 E

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++./.

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Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig. Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet ________. Die anhängigen Rechtsfragen lauten: Der Bundesfinanzhof hat die Revision mit Urteil vom ______ (Aktenzeichen _______) wie folgt entschieden:

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