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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.04.2001
Aktenzeichen: 12 K 1814/97

Schlagzeile:

Bezüge der Bediensteten der Europäischen Patentamtes unterliegen - einschl. der internen Steuer - dem Progressionsvorbehalt.

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Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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