Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.04.2001 |
Aktenzeichen: | II R 72/00 |
Schlagzeile: |
Keine Grunderwerbsteuerbefreiung für nichteheliche Partner
Schlagworte: |
Grunderwerbsteuer, nichteheliche Lebensgemeinschaft
Wichtig für: |
Eheähnliche Gemeinschaften
Kurzkommentar: |
Eine Grunderwerbsteuerbefreiung wird nur für Grundstückserwerbe zwischen Partnern einer Ehe im Sinne des bürgerlichen Rechts gewährt. Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind danach nicht von der Grunderwerbsteuer befreit.
Die Nichtgewährung einer Grunderwerbsteuerbefreiung für Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - auch wenn aus dieser gemeinsame Kinder hervorgegangen sind - verstößt nicht gegen das Grundgesetz.