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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.04.2001
Aktenzeichen: II R 72/00

Schlagzeile:

Keine Grunderwerbsteuerbefreiung für nichteheliche Partner

Schlagworte:

Grunderwerbsteuer, nichteheliche Lebensgemeinschaft

Wichtig für:

Eheähnliche Gemeinschaften

Kurzkommentar:

Eine Grunderwerbsteuerbefreiung wird nur für Grundstückserwerbe zwischen Partnern einer Ehe im Sinne des bürgerlichen Rechts gewährt. Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind danach nicht von der Grunderwerbsteuer befreit.
Die Nichtgewährung einer Grunderwerbsteuerbefreiung für Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - auch wenn aus dieser gemeinsame Kinder hervorgegangen sind - verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

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