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Quelle:

Finanzgericht des Landes Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.06.2001
Aktenzeichen: 6 K 2164/00

Schlagzeile:

Intensiv-Sprachkurs in England als Werbungskosten anerkannt

Schlagworte:

Sprachkurs, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Ein Arbeitnehmer, der in seinem Beruf die englische Sprache beherrschen muss, kann die Aufwendungen für einen 14-tägigen Intensivkurs in England als Werbungskosten geltend machen. Das Finanzgericht begründet dies damit, dass die Aufwendungen auch bei einem Lehrgang im Inland anzuerkennen gewesen wären.

Das Urteil des Finanzgerichts Brandenburg ist rechtskräftig.

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