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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 02.07.2001
Aktenzeichen: 13 V 5541/00

Schlagzeile:

Zur Feststellungslast im Aussetzungsverfahren gem. § 69 Abs. 3 FGO (hier: Nachweis von Betriebsausgaben), zum Begriff der 'unbilligen Härte'.

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Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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