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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 21.09.2001
Aktenzeichen: IV B 118/01

Schlagzeile:

Einmalige Verlängerung der zweimonatigen Frist zur Begründung einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision

Schlagworte:

Begründung, Beschwerde, Frist, Fristverlängerung, Nichtzulassungsbeschwerde, Revision

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die zweimonatige Frist zur Begründung einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision kann nur einmal um einen Monat verlängert werden.

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