Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 21.09.2001 |
Aktenzeichen: | IV B 118/01 |
Schlagzeile: |
Einmalige Verlängerung der zweimonatigen Frist zur Begründung einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision
Schlagworte: |
Begründung, Beschwerde, Frist, Fristverlängerung, Nichtzulassungsbeschwerde, Revision
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die zweimonatige Frist zur Begründung einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision kann nur einmal um einen Monat verlängert werden.