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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.11.2001
Aktenzeichen: 10 K 5735/96

Schlagzeile:

„Kaffeekassen-Dotationen“ bei erfolgsabhängiger Vergütung anzuerkennen

Schlagworte:

Erfolgsabhängige Vergütung, Geschenk, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Arbeitnehmer mit erfolgsabhängigen Einkünften können ihre Repräsentations-Aufwendungen („Kaffeekassen-Dotationen“) anlässlich von Kundenbesuchen als Werbungskosten absetzen. Ein Vertriebsleiter hatte Barzahlungen an die Lagermeister sowie Aufwendungen für Blumensträuße und Konfektschachteln für die Vorzimmerdamen der Einkaufsleiter der Kundenunternehmen in Höhe von insgesamt 22.100 DM geltend gemacht. Da nur Eigenbelege vorgelegt wurden, schätzte das Finanzgericht die Kosten auf 5.000 DM im Jahr.

Das Urteil des Finanzgerichts Köln ist rechtskräftig.

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