Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.09.2001 |
Aktenzeichen: | I R 107/00 |
Vorinstanz: |
FG Schleswig-Holstein |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.09.2000 |
Aktenzeichen: | I 402/97 |
Schlagzeile: |
Rückwirkende Versagung der Sonderabschreibung für Wirtschaftsgüter, die dem Umweltschutz dienen
Schlagworte: |
Änderung, Rückgängigmachung, Rückwirkung, Sonderabschreibung, Umweltschutz, Vorläufigkeit
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Wird ein dem Umweltschutz dienendes Wirtschaftsgut nicht mindestens fünf Jahre lang in einem inländischen Betrieb des Steuerpflichtigen genutzt, so sind bereits in Anspruch genommene erhöhte Absetzungen nach § 7d EStG rückwirkend zu versagen.
Hinweis: Der BFH entschied auch, dass der Wegfall der zeitlichen Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung auch bei bilanzierenden Steuerpflichtigen ohne Einschränkung auf den Beginn des Begünstigungszeitraums zurück wirkt.
Die rückwirkende Versagung der Vergünstigung hänge insbesondere nicht davon ab, ob der Steuerpflichtige bei Aufstellung der jeweils maßgeblichen Bilanz den späteren Wegfall der Begünstigungsvoraussetzungen erkannt hat oder hätte erkennen können.