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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.09.2001
Aktenzeichen: I R 107/00

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.09.2000
Aktenzeichen: I 402/97

Schlagzeile:

Rückwirkende Versagung der Sonderabschreibung für Wirtschaftsgüter, die dem Umweltschutz dienen

Schlagworte:

Änderung, Rückgängigmachung, Rückwirkung, Sonderabschreibung, Umweltschutz, Vorläufigkeit

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Wird ein dem Umweltschutz dienendes Wirtschaftsgut nicht mindestens fünf Jahre lang in einem inländischen Betrieb des Steuerpflichtigen genutzt, so sind bereits in Anspruch genommene erhöhte Absetzungen nach § 7d EStG rückwirkend zu versagen.

Hinweis: Der BFH entschied auch, dass der Wegfall der zeitlichen Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung auch bei bilanzierenden Steuerpflichtigen ohne Einschränkung auf den Beginn des Begünstigungszeitraums zurück wirkt.

Die rückwirkende Versagung der Vergünstigung hänge insbesondere nicht davon ab, ob der Steuerpflichtige bei Aufstellung der jeweils maßgeblichen Bilanz den späteren Wegfall der Begünstigungsvoraussetzungen erkannt hat oder hätte erkennen können.

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