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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.08.2001
Aktenzeichen: IV R 43/00

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.04.2000
Aktenzeichen: 2 K 330 und 331/97

Schlagzeile:

"Abfärberegelung" bei sowohl freiberuflicher als auch gewerblicher Tätigkeit einer Personengesellschaft

Schlagworte:

Abfärbewirkung, Klinik, Umqualifizierung

Wichtig für:

Personengesellschaften

Kurzkommentar:

Übt eine Personengesellschaft neben einer freiberuflichen auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, so ist die Tätigkeit auch dann infolge der "Abfärberegelung" des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG insgesamt als gewerblich anzusehen, wenn die gewerbliche Tätigkeit von der Gewerbesteuer befreit ist. Die Gewerbesteuerbefreiung erstreckt sich in solchen Fällen jedoch auch auf die Tätigkeit, die ohne die "Abfärbung" freiberuflich wäre.

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