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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.12.2001
Aktenzeichen: III R 13/00

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.12.1999
Aktenzeichen: 1 K 4359/97

Schlagzeile:

Festsetzungsfrist bei einem materiell unrichtigen Einkommensteuerbescheid eines örtlich unzuständigen Finanzamts

Schlagworte:

Festsetzungsfrist, Verjährung, Zuständigkeit, Zuständigkeitsvereinbarung, Zuständigkeitswechsel

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Ein materiell unrichtiger Einkommensteuerbescheid eines örtlich unzuständigen FA wahrt die Festsetzungsfrist nicht, wenn er dem Steuerpflichtigen erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist zugeht.

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