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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.07.2001
Aktenzeichen: 13 K 1524/96

Schlagzeile:

Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage einer Betriebs-GmbH, die insbes. einen Großhandel mit Möbeln betreibt (Mermal der sachlichen Verpflechtung bei einer Betriebsaufspaltung)

Schlagworte:

Wichtig für:

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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