Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 06.11.2001 |
Aktenzeichen: | 9 V 3287/00 |
Schlagzeile: |
Aussetzung der Vollziehung unter Widerrufsvorbehalt durch das Finanzamt nach Stellung des Aussetzungsantrags beim
Finanzgericht
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Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.