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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 06.11.2001
Aktenzeichen: 9 V 3287/00

Schlagzeile:

Aussetzung der Vollziehung unter Widerrufsvorbehalt durch das Finanzamt nach Stellung des Aussetzungsantrags beim
Finanzgericht

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Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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