Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Gerichtsbescheid |
Datum: | 18.07.2001 |
Aktenzeichen: | 3 K 433/98 |
Schlagzeile: |
++Keine Änderungssperre für USt-Bescheide nach Lohnsteuer-Außenprüfung
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig. Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet ________. Die anhängigen Rechtsfragen lauten: Der Bundesfinanzhof hat die Revision mit Urteil vom ______ (Aktenzeichen _______) wie folgt entschieden: