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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Gerichtsbescheid
Datum: 18.07.2001
Aktenzeichen: 3 K 433/98

Schlagzeile:

++Keine Änderungssperre für USt-Bescheide nach Lohnsteuer-Außenprüfung

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Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig. Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet ________. Die anhängigen Rechtsfragen lauten: Der Bundesfinanzhof hat die Revision mit Urteil vom ______ (Aktenzeichen _______) wie folgt entschieden:

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