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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 20.03.2001
Aktenzeichen: 13 V 4725/00

Schlagzeile:

++Zusammenhang zwischen Einnahmeerzielungsabsicht und Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung u. Verpachtung.

Schlagworte:

Wichtig für:

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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