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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.05.2001
Aktenzeichen: 13 K 207/01

Schlagzeile:

++Zum Begriff des Lebensmittelpunkts bei der doppelten Haushaltsführung i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG.

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Wichtig für:

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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