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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 12.04.2001
Aktenzeichen: 13 V 422/01

Schlagzeile:

Schätzungsbefugnis des Finanzamtes bei offensichtlich unvollständigen Angaben des Steuerpflichtigen hinsichtlich der von ihm erzielten Einkünfte

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Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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