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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 11.02.2002
Aktenzeichen: 13 V 3920/01

Schlagzeile:

++Keine wesentliche Beteiligung i. S. des § 17 EStG durch Rückwirkung.

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Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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