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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.11.2001
Aktenzeichen: I R 57/00

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.04.2000
Aktenzeichen: 13 K 2707/96

Schlagzeile:

Gewerbesteuerumlage im Organkreis führt nicht zu verdeckter Gewinnausschüttung

Schlagworte:

Gewerbesteuer, Organschaft, Umlagen, Verdeckte Gewinnausschüttung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Berechnung der Gewerbesteuerumlage im Organkreis nach der sog. Belastungsmethode ("Stand-alone-Methode") führt jedenfalls für das Jahr 1985 nicht zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung.

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