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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.02.2002
Aktenzeichen: 10 K 2251/01

Schlagzeile:

++Kein pauschaler Ansatz von Arbeitsmitteln bei Einkommensberechnungen nach § 32 Abs. 4 EStG

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Die Entscheidung des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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