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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.05.2002
Aktenzeichen: 11 K 679/02

Schlagzeile:

Bei Kauf einer Immobilie bereits vorhandener Mangel rechtfertigt keine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung

Schlagworte:

Abschreibung, Außergewöhnliche Abschreibung, Hobbyraum, Mängel

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

Ein bei Kauf einer fertiggestellten Immobilie bereits vorhandener Mangel rechtfertigt auch kann keine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung, wenn der Mangel dem Käufer erst nachträglich bekannt wird.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 30/02 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) bei eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit des Kaufobjekts: 1. Kann eine AfaA auch dann versagt werden, wenn ein fertiges, mit einem Mangel behaftetes Objekt erworben wurde? 2. AfaA auf käuflich erworbene, im Kellergeschoss gelegene, als Hobbyraum beschriebene und im Zeitpunkt des Erwerbs als Wohnung ausgestaltete und vermietete Räumlichkeiten, wenn diese entgegen den Erwartungen des Käufers nicht mehr weiter als Wohnung, sondern unter Inkaufnahme einer Mietminderung von rd. 500 DM monatlich nur noch als Hobbyraum vermietet werden können, weil die Nutzung des Hobbyraums als Wohnung auf Betreiben der Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtlich verboten wurde?

Aktuelle Ergänzung: Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 14.01.2004 (Aktenzeichen IX R 30/02) die Entscheidung des Finanzgerichts bestätigt. Der Leitsatz des BFH-Urteils lautet:
Wird im Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz die Nutzung von erworbenen Gebäudeteilen – im Streitfall: eines Hobbyraums - als Wohnung untersagt, rechtfertigt dies keine Abschreibung wegen außergewöhnlicher technischer oder wirtschaftlicher Abnutzung, wenn sich darin ein dem Kaufobjekt von vornherein anhaftender Mangel zeigt und die Parteien des Kaufvertrages die Gewährleistung hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten der Sache ausgeschlossen haben.

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