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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.06.2002
Aktenzeichen: XI R 26/01

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.05.2000
Aktenzeichen: 9 K 3439/99

Schlagzeile:

Keine Feststellungsverjährung für Verlustfeststellungsbescheide nach Paragraf 10d des Einkommensteuergesetzes

Schlagworte:

Ablaufhemmung, Feststellungsfrist, Verjährung, Verlust, Verlustfeststellung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Dem Erlass eines Verlustfeststellungsbescheides nach § 10d des Einkommensteuergesetzes (EStG) steht solange keine Feststellungsverjährung entgegen, als diese Feststellung für künftige Einkommensteuerfestsetzungen oder Verlustfeststellungen nach § 10d EStG von Bedeutung ist.

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