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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.06.2002
Aktenzeichen: XI R 96/97

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.08.1996
Aktenzeichen: XV 622/94

Schlagzeile:

Abzug von Kirchenbeiträgen als Sonderausgaben

Schlagworte:

Erstattung, Kirchensteuer, Religionsgemeinschaft, Sonderausgabe

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Maßgeblich für die Begrenzung des Abzugs von Kirchenbeiträgen als Sonderausgaben ist die endgültig für das Veranlagungsjahr festgesetzte Einkommensteuer.

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