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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.07.2002
Aktenzeichen: V R 10/01

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.11.2000
Aktenzeichen: 4 K 6061/98

Schlagzeile:

Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen

Schlagworte:

Betriebsgrundstück, Geschäftsveräußerung, Übertragung, Umsatzsteuer, Veräußerung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Eine Geschäftsveräußerung im Sinne des § 1 Abs. 1a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) liegt auch vor, wenn einzelne wesentliche Betriebsgrundlagen nicht mitübereignet worden sind, sofern sie dem Übernehmer langfristig zur Nutzung überlassen werden und eine dauerhafte Fortführung des Unternehmens oder des gesondert geführten Betriebes durch den Übernehmer gewährleistet ist.

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