Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 23.10.2002 |
Aktenzeichen: | II B 153/01 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.08.2001 |
Aktenzeichen: | 11 V 4282/01 A (BG) |
Schlagzeile: |
Bewertung einer Grundfläche, auf der ein fremdes Gebäude erstellt wurde, verfassungsgemäß?
Schlagworte: |
Bewertung, Gebäude auf fremdem Grund und Boden, Übermaßverbot, Verfassungsmäßigkeit
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Bewertung des mit einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden bebauten Grundstücks nach § 148 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 des Bewertungsgesetzes (BewG) mit dem 18,6fachen des nach den vertraglichen Bestimmungen im Besteuerungszeitpunkt zu zahlenden jährlichen Entgelts für die Grundstücksnutzung wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot mit der Verfassung vereinbar ist.