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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.01.2003
Aktenzeichen: XI R 82/00

Vorinstanz:

FG Bremen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.09.2000
Aktenzeichen: 200366K 2

Schlagzeile:

Keine Fristverlängerung für eigene Steuererklärung eines Steuerberaters

Schlagworte:

Abgabefrist, Ermessen, Fristverlängerung, Steuerberater, Steuererklärung, Verpflichtungsklage, Wirksamkeit

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, aufgrund der gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über Steuererklärungsfristen einem Steuerberater die Frist zur Abgabe der eigenen Steuererklärung zu verlängern.

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