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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.03.2003
Aktenzeichen: IV R 26/01

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.03.2001
Aktenzeichen: V 640/98

Schlagzeile:

Liebhaberei bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei Land- und Forstwirtschaft

Schlagworte:

Durchschnittssatzgewinnermittlung, Gewinnerzielungsabsicht, Land- und Forstwirtschaft, Liebhaberei

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:

Wird der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen gemäß Paragraf 13a des Einkommensteuergesetzes (EStG alte Fassung - bis zum Wirtschaftsjahr 1998/99) ermittelt und ergeben sich daraus atypischerweise Verluste, weil der Gesetzgeber Einnahmen nicht in voller Höhe erfasst, Ausgaben jedoch entgegen dem Rechtsgedanken des Paragraf 3c EStG in vollem Umfang zum Abzug zulässt, so ist auch dieser nach steuerlichen Grundsätzen ermittelte Gewinn einer Totalgewinnprognose zu Grunde zu legen. Andauernde Verluste können daher auch bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zur Annahme einer Liebhaberei führen.

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