Quelle: |
Hessisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.04.2002 |
Aktenzeichen: | 12 K 2155/99 |
Schlagzeile: |
Anerkennung eines Mietvertrags mit nahem Angehörigen trotz nachdatiertem Mietvertrag
Schlagworte: |
Angehörige, Fremdvergleich, Heimunterbringung, Mietverhältnis, Verträge mit Angehörigen
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 52/03 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
1. Mietverhältnis mit nahen Angehörigen: Ist die Bestätigung des Abschlusses des Mietvertrags und dessen Durchführung durch die Tochter als Zeugin im finanzgerichtlichen Verfahren trotz der vom Finanzgericht festgestellten Mängel (Mietvertrag für 1996 auf einem aus 12/1997 stammenden Mietvordruck, Vorlage zweier Mietverträge mit unterschiedlich hohem Mietzins, unklare Mietzinsentrichtung) für Anerkennung des Mietverhältnisses ausreichend? Fehlerhafte Beweiswürdigung als Verfahrensmangel?
2. Aufwendungen für Unterbringung des Adoptivsohnes in einem Internat mit psychologischer Betreuung trotz Stattgabe des Antrags auf betreutes Wohnen durch das Jugendamt gem. § 34 des Jugendhilfegesetzes nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar? Übergehen von Beweisanträgen als Verfahrensfehler?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 21 Abs 1 Nr 1; EStG § 33