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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.09.2004
Aktenzeichen: II R 14/02

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.10.2000
Aktenzeichen: 7 K 9374/97 GE

Schlagzeile:

Grunderwerbsteuer bei Erwerb aller Anteile an einer Kapitalanlagegesellschaft

Schlagworte:

Anteilsübertragung, Grunderwerbsteuer, Immobilienfonds, Kapitalanlagegesellschaft, Sondervermögen, ungebundenes Vermögen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Der Erwerb aller Anteile an einer Kapitalanlagegesellschaft i.S. von § 1 Abs. 1 KAGG unterliegt nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) der Grunderwerbsteuer. Von diesem Erwerb erfasst werden auch die von der Kapitalanlagegesellschaft im Sondervermögen nach § 6 Abs. 1 KAGG gehaltenen Grundstücke.

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