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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.08.2004
Aktenzeichen: I R 89/03

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.01.2003
Aktenzeichen: 5 K 2657/02

Schlagzeile:

Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages trotz Veräußerung des einzigen Grundstücks am 31. Dezember, 23.59 Uhr, des Erhebungszeitraumes

Schlagworte:

Gewerbesteuer, Grundbesitzverwaltung, Kürzung, Zeitpunkt

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Einem grundstücksverwaltenden Unternehmen ist die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) unbeschadet des darin bestimmten Ausschließlichkeitsgebots zu gewähren, wenn das Unternehmen sein einziges Grundstück zum 31. Dezember, 23.59 Uhr, des Erhebungszeitraumes veräußert.

Hinweis: Abgrenzung vom BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2002 (Aktenzeichen I R 24/01).

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