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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.10.2004
Aktenzeichen: II R 74/00

Vorinstanz:

FG Berlin
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.06.2000
Aktenzeichen: 5 K 5183/99

Schlagzeile:

Rückwirkende Anwendung des Erbschaftsteuergesetzes auf Erwerbsvorgänge ab 1. Januar 1996 ist nicht verfassungswidrig

Schlagworte:

Erbschaftsteuer, Rückwirkung, Verfassungsmäßigkeit

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die rückwirkende Anwendung des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1997 (JStG 1997) auf Erwerbsvorgänge ab 1. Januar 1996 ist nicht verfassungswidrig.

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