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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.10.2004
Aktenzeichen: IV R 27/03

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.03.2001
Aktenzeichen: 1 K 182/97

Schlagzeile:

Nachhaltigkeit beim gewerblichen Grundstückshandel setzt Wiederholungsabsicht voraus

Schlagworte:

Gewerblicher Grundstückshandel, Nachhaltigkeit, Wiederholungsabsicht

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Vermieter

Kurzkommentar:

Das Überschreiten der Drei–Objekt-Grenze indiziert nicht die Nachhaltigkeit. Auch wenn mehr als drei Objekte mit einem einzigen Verkaufsgeschäft veräußert werden, ist das Kriterium der Nachhaltigkeit in der Regel nur dann erfüllt, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass noch andere derartige Grundstücksgeschäfte geplant waren.

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