Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.09.2004 |
Aktenzeichen: | VII 16/01 |
Schlagzeile: |
Gemeinnützigkeit einer Glaubensgemeinschaft
Schlagworte: |
Gemeinnützigkeit, Religion, Verein
Wichtig für: |
Vereine
Kurzkommentar: |
Die Beschränkung einer Glaubensgemeinschaft auf Personen bestimmter Rassen steht einer Gemeinnützigkeit entgegen.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet I R 105/04.