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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.09.2004
Aktenzeichen: VII 16/01

Schlagzeile:

Gemeinnützigkeit einer Glaubensgemeinschaft

Schlagworte:

Gemeinnützigkeit, Religion, Verein

Wichtig für:

Vereine

Kurzkommentar:

Die Beschränkung einer Glaubensgemeinschaft auf Personen bestimmter Rassen steht einer Gemeinnützigkeit entgegen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet I R 105/04.

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