Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.09.2004 |
Aktenzeichen: | XI R 47, 48/03 |
Vorinstanz: |
FG Berlin |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.04.2002 |
Aktenzeichen: | 7 K 7265/00 und 7 K 7018/00 |
Schlagzeile: |
Gewerblicher Grundstückshandel beim Erwerb eines bereits zur Hälfte ererbten Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung
Schlagworte: |
Erbschaft, Gewerblicher Grundstückshandel, Zwangsversteigerung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Erwirbt der Miterbe in der Zwangsversteigerung das von ihm zur Hälfte geerbte Grundstück, so stellt sich für die Beurteilung eines gewerblichen Grundstückshandels nur der Erwerb des hälftigen Anteils des anderen Miterben als Anschaffungsgeschäft dar.