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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.09.2004
Aktenzeichen: XI R 47, 48/03

Vorinstanz:

FG Berlin
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.04.2002
Aktenzeichen: 7 K 7265/00 und 7 K 7018/00

Schlagzeile:

Gewerblicher Grundstückshandel beim Erwerb eines bereits zur Hälfte ererbten Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung

Schlagworte:

Erbschaft, Gewerblicher Grundstückshandel, Zwangsversteigerung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Erwirbt der Miterbe in der Zwangsversteigerung das von ihm zur Hälfte geerbte Grundstück, so stellt sich für die Beurteilung eines gewerblichen Grundstückshandels nur der Erwerb des hälftigen Anteils des anderen Miterben als Anschaffungsgeschäft dar.

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