Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 27.10.2004 |
Aktenzeichen: | VII S 11/04 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 31.03.2004 |
Aktenzeichen: | 13 K 51/01 |
Schlagzeile: |
Nachholung der Begründung eines Prozesskostenhilfeantrags
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erforderliche laienhafte Darlegung von Revisionszulassungsgründen in einem Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision kann von dem Antragsteller innerhalb der in § 116 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bezeichneten Zwei-Monats-Frist nachgereicht werden.