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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 27.10.2004
Aktenzeichen: VII S 11/04

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 31.03.2004
Aktenzeichen: 13 K 51/01

Schlagzeile:

Nachholung der Begründung eines Prozesskostenhilfeantrags

Schlagworte:

Prozesskostenhilfe

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erforderliche laienhafte Darlegung von Revisionszulassungsgründen in einem Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision kann von dem Antragsteller innerhalb der in § 116 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bezeichneten Zwei-Monats-Frist nachgereicht werden.

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