Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.10.2004 |
Aktenzeichen: | IX R 30/03 VIII ZR 294/09 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.04.2003 |
Aktenzeichen: | 11 K 678/99 E |
Schlagzeile: |
Vermietung einer Wohnung in einem aufwendig gestalteten Wohngebäude führt zur Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht
Schlagworte: |
Angehörige, Einkünfteerzielungsabsicht, Liebhaberei, Mietverhältnis, Verträge mit Angehörigen
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
1. Wird eine Wohnung verbilligt vermietet und kommt es deswegen zu einer Aufteilung der Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil, so muss die Einkünfteerzielungsabsicht in Bezug auf den entgeltlichen Teil geprüft werden, wenn die typisierende Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass eine langfristige Vermietung in der Regel letztlich zu positiven Einkünften führt.
2. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn bei einer Wohnung in einem aufwendig gestalteten oder ausgestatteten Wohngebäude die am Wohnungsmarkt erzielbare Miete den besonderen Wohnwert offensichtlich nicht angemessen widerspiegelt. Ob ein Gebäude besonders gestaltet oder ausgestattet ist, richtet sich nach denselben Kriterien, die für den Ansatz der Kostenmiete bei selbstgenutztem Wohnraum entwickelt worden sind (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 22. Oktober 1993 IX R 35/92, BFHE 174, 51, BStBl II 1995, 98).