Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.10.2004 |
Aktenzeichen: | VII R 18/03 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.02.2003 |
Aktenzeichen: | 3 K 122/01 H(U) |
Schlagzeile: |
Keine Festsetzungsverjährung bei Aufhebung eines Haftungsbescheides während des Klageverfahrens unter gleichzeitigem Erlass eines neuen Haftungsbescheides
Schlagworte: |
Auslegung, Haftung, Kassation, Verjährung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Hebt die Finanzbehörde während eines finanzgerichtlichen Verfahrens den angefochtenen Haftungsbescheid unter gleichzeitigem Erlass eines neuen Haftungsbescheides auf, so ist der neue Haftungsbescheid noch innerhalb der nach § 171 Abs. 3a Satz 1 AO 1977 gehemmten Festsetzungsfrist ergangen.