Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.11.2004 |
Aktenzeichen: | XI R 32/01 |
Vorinstanz: |
FG Berlin |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.03.2001 |
Aktenzeichen: | 1 K 1044/00 |
Schlagzeile: |
Im Privateigentum stehende Wohnung einer in Gesellschaft des bürgerlichen Rechts betriebenen Architektengemeinschaft kein notwendiges Betriebsvermögen
Schlagworte: |
Betriebsvermögen, Freiberufliche Tätigkeit, Grundstück, Notwendiges Betriebsvermögen
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Eine zu Wohnzwecken vermietete Eigentumswohnung ist nicht bereits deshalb dem notwendigen Betriebsvermögen eines Architektenbüros zuzuordnen, weil sie in Befolgung einer behördlichen Auflage als Ersatzwohnraum für die zweckfremd genutzten eigenen Büroräume angeschafft wurde.