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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.11.2004
Aktenzeichen: XI R 32/01

Vorinstanz:

FG Berlin
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.03.2001
Aktenzeichen: 1 K 1044/00

Schlagzeile:

Im Privateigentum stehende Wohnung einer in Gesellschaft des bürgerlichen Rechts betriebenen Architektengemeinschaft kein notwendiges Betriebsvermögen

Schlagworte:

Betriebsvermögen, Freiberufliche Tätigkeit, Grundstück, Notwendiges Betriebsvermögen

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Eine zu Wohnzwecken vermietete Eigentumswohnung ist nicht bereits deshalb dem notwendigen Betriebsvermögen eines Architektenbüros zuzuordnen, weil sie in Befolgung einer behördlichen Auflage als Ersatzwohnraum für die zweckfremd genutzten eigenen Büroräume angeschafft wurde.

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