Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.12.2004 |
Aktenzeichen: | VII 182/02 |
Schlagzeile: |
Anerkennung einer Stillen Gesellschaft aus einer GmbH und ihren Gesellschaftern
Schlagworte: |
Wichtig für: |
GmbH-Gesellschafter
Kurzkommentar: |
Der Anerkennung einer GmbH & Still steht nicht ohne weiteres entgegen, dass die Stellung der GmbH, deren Gesellschafter zugleich die stillen Gesellschafter sind, insoweit schwach ist, als einerseits ihre Geschäftsführungsbefugnis durch Gesellschaftsvertrag beschränkt ist und andererseits ihre Beteiligung am Ergebnis auf einen Gewinnanteil in Höhe von DM 5.000 begrenzt ist, während ihre Beteiligung an weiteren Gewinnen, sonstigen Vermögensmehrungen und stillen Reserven ausgeschlossen ist.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.