Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 02.03.2005 |
Aktenzeichen: | VI 48/03 |
Schlagzeile: |
Abzugsfähigkeit von Kindesunterhalt des geschiedenen Elternteils
Schlagworte: |
Außergewöhnliche Belastung, Scheidung, Unterhalt
Wichtig für: |
Ehepaare
Kurzkommentar: |
Die Unterhaltsleistungen an das beim anderen Elternteil lebende Kind werden nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt, sondern es wird stattdessen ein Kinderfreibetrag in Ansatz gebracht und das anteilige Kindergeld der tariflichen Einkommensteuer hinzugerechnet.
Die Regelungen des Familienleistungsausgleichs für den barunterhaltspflichtigen geschiedenen Elternteil verstoßen nicht gegen die Verfassung.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen III B 68/05 anhängig.