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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.03.2005
Aktenzeichen: VII 205/03

Schlagzeile:

Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen eines gemischt genutzten Kontos

Schlagworte:

Betriebliche Veranlassung, Betriebsausgabe, Finanzierung, Privat, Schuldzinsen

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Privat veranlasste Schuldzinsen eines gemischt genutzten Kontos fallen nicht unter die Vorschrift des § 4 Abs. 4a EStG (betrieblicher Schuldzinsenabzug).

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 14/05 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Unterliegen der Neuregelung des § 4 Abs. 4a EStG vom 22.12.1999 nur betrieblich veranlasste Schuldzinsen? Ist deshalb hinsichtlich der steuerlichen Abziehbarkeit von Schuldzinsen weiterhin zunächst zu prüfen, ob und inwieweit sie überhaupt betrieblich veranlasst sind?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 4 Abs 4a; EStG § 4 Abs 4

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